2. HaftungsausschlussKategorie: beruhigt die Nerven, aber Vorsicht
GrundbetrachtungEin genereller Haftungsausschluss für eine Homepage schützt kaum bis gar nicht vor juristischen Fallstricken.
Grund: Ein solcher Haftungsausschluss müsste zur Kenntnisnahme jedem Besucher der Homepage quasi "aufgezwungen" werden, d.h. jeder Besucher muss über einen solchen stolpern.
Problematisch sind Haftungsausschlüssen dann, wenn sie z.B. "sich vom Inhalt aller Links ausdrücklich distanzieren". Warum setzt man dann diesen Link? Das ist im Prinzip so, als wenn man ein Buch wie folgt vorstellt: "Ich empfehle das Buch XY, aber ich nehme ausdrücklich Abstand vom Inhalt des Buches und vertrete diesen nicht." Sehr gute Kaufempfehlung...
Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, warum man sich von per Verlinkung empfohlenen Webseiten distanziert. Tut man dies, weil man weiss, dass der Inhalt rechtswidrig ist?
SinnEin Haftungsausschluss macht immer dann Sinn, wenn man ihn konkret an einer Stelle anbringt, und am besten auch begründet. Ein Beispiel ist der rote Hinweis, am Ende dieses Beitrages.
Ein genereller Haftungsausschluss kann eventuell ebenfalls als Argumentation bei einem Rechtsstreit dienen, aber er beruhigt doch in erster Linie die Nerven.
PlatzierungWie bereits oben erwähnt, am besten ganz konkret an den Stellen, wo man er angebracht ist. Er sollte so dargestellt werden, dass jeder Besucher ihn wahrnimmt.
InhaltEin Haftungsausschluss sollte immer ganz konkret auf die Einschränkung einer bestimmten Information hinweisen.
Ein Bespiel für einen generellen Haftungsausschluss gibt es unter
http://www.disclaimer.de. Es handelt sich hierbei um einen kostenlosen Service, den man in jede Homepage einbauen kann.
weiterführende LinksHinweis: Trotz großer Sorgfalt kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualiät der hier dargestellten Informationen übernommen werden. Dieser Beitrag dient ausschließlich zur Information und ist keine Rechtsberatung.