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Thüringer Handball-Verband
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Autor Thema: Bestandteile einer Homepage  (Gelesen 967 mal)
Oliver Niedtner
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« am: 28.02.2007 - 10:48:15 »

1. Impressum

Kategorie: zwingend (Ausnahme: rein persönlichen oder familiären Webseiten -ausschließlich privat- unter bestimmten Bedingungen)

Inhalt
Jede Homepage (Ausnahme s.o.) muss über ein Impressum verfügen. Dies geht aus dem §6 des "Gesetz über die Nutzung von Telediensten" (Teledienstegesetz - TDG) eindeutig hervor.
Aber auch weitere Gesetze sind eventuell zu beachten - z.B. § 10 MediendiensteStaatsvertrag (MDStV).

Für eingetragene Vereine dürfen folgende Angaben nicht fehlen:


Platzierung
Das Impressum ist "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" (§ 6 Satz 1 TDG) zu platzieren.
Die Rechtssprechung hat dazu verschiedene Urteile getroffen, die hier kurz angerissen werden:
  • "an gut wahrnehmbarer Stelle und ohne langes Suchen und jederzeit auffindbar" (OLG München vom 12.02.2004 Az: 29 U 4564/03)
  • zum Erreichen des Impressums sind max. 2 Klicks gestattet, wobei der Weg logisch sein muss - im konkreten Bespiel ->Kontakt->Impressum (BGH vom 20.07.2006 Az: I ZR 228/03)
  • Da das Impressum für jeden lesbar sein muss, darf man es nicht mit Scripten, Popups, PlugIns etc. koppeln. Es muss natürlich auch für jeden Leser der Webseite verständlich sein (z.B. gleiche Sprache wie gesamte Webseite).

weiterführende Links


Hinweis: Trotz großer Sorgfalt kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualiät der hier dargestellten Informationen übernommen werden. Dieser Beitrag dient ausschließlich zur Information und ist keine Rechtsberatung.
« Letzte Änderung: 17.09.2008 - 14:20:09 von Oliver Niedtner » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 01.03.2007 - 15:02:44 »

2. Haftungsausschluss

Kategorie: beruhigt die Nerven, aber Vorsicht

Grundbetrachtung
Ein genereller Haftungsausschluss für eine Homepage schützt kaum bis gar nicht vor juristischen Fallstricken.
Grund: Ein solcher Haftungsausschluss müsste zur Kenntnisnahme jedem Besucher der Homepage quasi "aufgezwungen" werden, d.h. jeder Besucher muss über einen solchen stolpern.

Problematisch sind Haftungsausschlüssen dann, wenn sie z.B. "sich vom Inhalt aller Links ausdrücklich distanzieren". Warum setzt man dann diesen Link? Das ist im Prinzip so, als wenn man ein Buch wie folgt vorstellt: "Ich empfehle das Buch XY, aber ich nehme ausdrücklich Abstand vom Inhalt des Buches und vertrete diesen nicht." Sehr gute Kaufempfehlung...
Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, warum man sich von per Verlinkung empfohlenen Webseiten distanziert. Tut man dies, weil man weiss, dass der Inhalt rechtswidrig ist?

Sinn
Ein Haftungsausschluss macht immer dann Sinn, wenn man ihn konkret an einer Stelle anbringt, und am besten auch begründet. Ein Beispiel ist der rote Hinweis, am Ende dieses Beitrages.

Ein genereller Haftungsausschluss kann eventuell ebenfalls als Argumentation bei einem Rechtsstreit dienen, aber er beruhigt doch in erster Linie die Nerven.

Platzierung
Wie bereits oben erwähnt, am besten ganz konkret an den Stellen, wo man er angebracht ist. Er sollte so dargestellt werden, dass jeder Besucher ihn wahrnimmt.

Inhalt
Ein Haftungsausschluss sollte immer ganz konkret auf die Einschränkung einer bestimmten Information hinweisen.
Ein Bespiel für einen generellen Haftungsausschluss gibt es unter
http://www.disclaimer.de. Es handelt sich hierbei um einen kostenlosen Service, den man in jede Homepage einbauen kann.

weiterführende Links



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« Letzte Änderung: 01.03.2007 - 15:05:47 von Oliver Niedtner » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 02.03.2007 - 07:56:59 »

3. fremde Bilder, Dokumente, Text, usw. usf.

Kategorie: auf keinen Fall!

Vorbemerkung
Der Begriff "Werk" umfasst alles, unter anderem auch: Dokumente, Dateien, Programme, Bilder, Fotos, E-Mails, Forumsbeiträge, ....


Rechtliches
Jedes Werk, dass eine "persönliche geistige Schöpfung" ist, ist nach dem "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (Urhebergesetz - UrhG) geschützt. Das heist der Urheber entscheidet wem er welche Rechte an seinem Werk einräumt.
Solche Rechte sind u.a. (vgl. §15 ff UrhG):
  • Vervielfältigungsrecht
  • Verbreitungsrecht
  • Ausstellungsrecht
  • Rechte der öffentichen Wiedergabe
  • ...


Bedeutung
Ganz eindeutig: KEINE fremden Werke klauen und auf die eigene Homepage stellen. Egal ob die Ordnungen und Formulare des THV, oder die schönen Bilder von der Adresse XY.
Ausnahme: Der Urheber erlaubt explizit entweder mir perönlich oder allgemein die Verbreitung seines Werkes auf meiner Homepage. Typisches Beispiel hierfür ist OpenSource-Software.


Lösung
Einfach einen Link auf die fremde Homepage setzen und so die Werke den eigenen Benutzern zugänglich machen.
Da mit dem Link die eigene Homepage verlassen wird, sollte die neue Homepage unbedingt in einem neuen Fenster angezeigt werden (target=_blank).

Man kann sich natürlich auch das Recht vom Urheber geben lassen, seine Werke auf der eigenen Homepage präsentieren zu dürfen.



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« Letzte Änderung: 02.03.2007 - 08:11:47 von Oliver Niedtner » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 02.03.2007 - 08:11:28 »

4. Fotos andere Menschen

Kategorie: aufpassen

Rechtliches
Seit 1907 ist in Deutschland das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" (Kunsturhebergesetz - KunstUrhG) geltendes Recht.
Von diesem alten Gesetz sind jedoch nur noch wenige Paragraphen gültig, viele sind aufgehoben.

Gültig sind die § 22 und 23, die das "Recht am eigenen Bild" verankern.

Im Allgemeinen dürfen Bilder nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden (vgl. § 22 KunstUrhG).
Aber es gibt von diesem Grundsatz auch Ausnahmen (vgl. § 23 KunstUrhG). Die für den Sport wichigste ist:
  • "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben" (vgl. § 23 Abs. 1 Nummer 3. KunstUrhG)
  • ...

Jedes Spiel (egal ob Punkt-, Pokal- oder Freundschaftsspiel) fällt unter "ähnliche Vorgänge". Damit darf man Fotos von diesen veröffentlichen, ohne z.B. jeden Zuschauer einzeln fragen zu müssen.


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« Antworten #4 am: 02.03.2007 - 21:57:52 »

5. Link zum THV

Kategorie: ;-)

Wie jeder Webseitenbetreiber freut sich auch der Thüringer Handball-Verband, wenn auf seine Webseite verlinkt wird.

Der richtige Verweis ist:

http://www.thv.info

oder als Quelltext:
Linktext


Ein Logo steht unter folgender Adresse zur Verfügung:
http://www.thv.info/jos10/images/stories/thv_info/thv-liga-logo2.jpg

(Bitte per URL einbinden und nicht auf dem eigenen Server speichern.)


Falsche bzw. veraltete Verweise sind folgende:
« Letzte Änderung: 10.03.2008 - 23:46:13 von Oliver Niedtner » Gespeichert
Seiten: [1]
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