Menu Content/Inhalt
Start arrow Pinnwand arrow Pinnwandarrow Verbandarrow Sportrechtarrow Sportgerichtsverfahren VSG -2- 2007/08
Thüringer Handball-Verband
06.09.2008 - 22:28:27 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
News:

Registrieren lohnt sich

Die Vorteile:
- mitmachen
- alle neuen Beiträge auf einen Blick

empfohlener Spielball des THV
 
   Übersicht   Hilfe Suche Einloggen Registrieren  
Seiten: [1]
  Drucken  
Autor Thema: Sportgerichtsverfahren VSG -2- 2007/08  (Gelesen 786 mal)
VP Recht
Newbie
*
Beiträge: 3



Profil anzeigen
« am: 08.03.2008 - 16:40:33 »


Verfahren vor dem Verbandssportgericht des THV VSG -2- 2007/08

Einspruch des VfB TM Mühlhausen e. V. vs. Spielwertung

Der VfB TM Mühlhausen e. V. hat frist- und formgerecht Einspruch gegen die Wertung des Spieles vom 16.02.2008 der Landesliga Männer Staffel 2, HV Artern  - VfB TM Mühlhausen eingelegt. Das Spiel endete mit 26:26 Toren unent- schieden. Der Beschwerdeführer behauptet durch das Vorgehen der Schiedsrichter bezüglich eines Time-Out in den letzten Sekunden des Spieles spielentscheidend benachteiligt worden zu sein. Er beantragt mithin eine Wiederholung des Spieles wegen des Vorliegens eines spielentscheidenden Regelverstoßes.

Der Vorsitzende des VSG, Sportfreund Eckard Henze, hat nach der Prüfung der formellen Recht- mäßigkeit des Rechtsmittels, das schriftliche Verfahren eröffnet und die Sportfreunde Th. Dähne /Bad Klosterlausnitz sowie U. Tittel/Nordhausen als Beisitzer in diesem Verfahren bestimmt.

Die Entscheidung des VSG in diesem Verfahren wird hier wieder zeitnah veröffentlicht.




Entscheidung im o. a. Verfahren vor dem Verbandssportgericht

Urteil des VSG im Verfahren -2- 2007/08

Der Einspruch des VfB TM Mühlhausen e. V. gegen die Spielwertung wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Das VSG kam nach der Wertung des Sachverhaltes in diesem Verfahren zu der Überzeugung, dass kein spielentschei- dender Regelverstoß der Schiedsrichter vorgelegen habe, da sich diese bezüglich der nachzuspielenden Spielzeit, im Rahmen des gegebenen Time-Out, regelkonform verhalten hätten und es sich des Weiteren um eine Tatsachenentscheidung gehandelt habe.



Ralf Lampe
Vizepräsident Recht
« Letzte Änderung: 02.05.2008 - 12:42:30 von VP Recht » Gespeichert
Seiten: [1]
  Drucken  
 
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC
Joomla Bridge by JoomlaHacks.com
Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
designed by www.madeyourweb.com