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Spieler abmelden PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Geschäftsstelle   
26.09.2008
Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Vereine eindringlich auf die Konsequenzen durch die Abmeldung von Spielern hinweisen...

Mit der Beantragung einer Spielberechtigung trägt der beantragende Verein, neben dem Spieler, die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Einsatz des Spielausweises. Dies betrifft jedoch nicht nur die Vorlage zum Spiel sondern auch die korrekte Abmeldung! Häufig kommt es vor, dass es Spieler gibt, von denen Trainer / Verein nicht wissen, ob der Spieler noch oder wieder für den Verein zum Einsatz kommt. Da der Verein an einer aktuellen Spielerstatistik interessiert ist, meldet er den Spieler bei der Passtelle ab.

Doch Vorsicht, hier ist Folgendes zu beachten:

  • der Spielausweis ist mit Eintragung des Abmeldedatums an die Passstelle zu senden!
  • wenn dieser Pass verloren/nicht auffindbar ist, ist dasauf der Abmeldung zu vermerken!
  • wenn abgemeldete Spieler danach doch wieder für den Verein aktiv werden muss ein ERNEUTER ANTRAG gestellt werden! Einen Spielausweis dürfte der Verein jetzt nämlich nicht mehr haben, bzw. er trägt die Eintragung zur Abmeldung! Bei korrekter Beantragung kann der Spieler sein "altes" Spielrechtsdatum erhalten!

Wir bitten dringend um Beachtung, um unnötige Komplikationen bzw. Strafen zu vermeiden.

 
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