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Geschrieben von Geschäftsstelle   
01.04.2008
Entsprechend der Spielordnung DHB/THV müssen Anträge auf Bildung einer Spielgemeinschaft bis zum 01.04. eines Jahres an den zuständigen Landesverband gestellt sein, um ab 01.07. des selben Jahres am Spielbetrieb teilnehmen zu können. Der THV hat die bisherigen Spielgemeinschaften darüber hinaus aufgefordert sich ebenfalls bis zum 01.04. über den weiteren Fortbestand zu erklären...

... Der Vizepräsident Spieltechnik hat folgende Anträge auf Bildung einer Spielgemeinschaft mit Wirkung zum 01.07.08 bestätigt:

42010397 JSG* Hermsdorf/Eisenberg (mJB, mJC)
42020499 JSG* Apolda/Weimar (mJA)
42041198 JSG Eisenach/Weimar (wJ)

 Darüber hinaus wurde die Anzeige der Auflösung von Spielgemeinschaften zum 30.06.08 zur Kenntnis genommen. Die jeweils beteiligten Vereine haben sich ausnahmslos entsprechend der Spielordnung auf die Verteilung der Mannschaften der Spielgemeinschaft auf die bisherigen Spielklassen geeinigt.

42010398 SG SV Hermsdorf/SC Leipzig 03
(alle Spielklassenrechte übernimmt der SV Hermsdorf)
 
42020599 SG Erfurt/Bad Langensalza
(SG1, SG3 und SG4 übernimmt der HSC Erfurt, SG2 übernimmt der Thüringer HC)

Entsprechend des Zeitpunktes der Anzeigen, der Einigung der Stammvereine sowie der Tatsache, dass alle Mannschaften der bisherigen Spielgemeinschaften schon vor dem 30.06.08 ihre Spielsaison beendet haben werden, ist damit eine klare Aussage über die Spielklassenrechte der Stammvereine vor Abschluss der Saison 2007/08 gegeben. 

Alle anderen bestehenden Spielgemeinschaften haben sich gegenüber dem THV nicht zu einer Auflösung geäußert, so dass vom Fortbestand dieser Spielgemeinschaften ausgegangen wird.

Spielklassenrechte für die neue Saison, 2008/09, regeln sich entsprechend der Bestimmungen des § 40 der Spielordnung DHB/THV.

 

 
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